Der sechste Germania Newletter steht für euch bereit.
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Mit der Inzidenz unter 100 darf man in Stufe 1 und Stufe 2 der hessischen Verordnung unter Auflagen wieder singen.
Hinweis für Musik und Gesang
In Stufe 1 sind Chorgesang und Orchesterproben unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2b im Freien zulässig, im beruflichen Kontext unter Wahrung des Arbeitsschutzes auch in Innenräumen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1).
In Stufe 2 sind Chorgesang und Orchesterproben auch für Laien unter den Voraussetzungen der §§ 6b Satz 1 Nr. 3, 1 Abs. 2b in geschlossenen Räumen möglich.
nachzulesen unter Verordnungen und Allgemeinverfügungen | Informationsportal Hessen
Der Vorstand bereitet gerade die Hygienekonzepte dafür vor und die Chorsprecher werden euch Bescheid geben, wann es mit eurer Chorgruppe losgeht. Siehe auch „Unsere Probensituation“.
Der fünfte Germania Newletter steht für euch bereit.
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Der vierte Germania Newletter steht für euch bereit.
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