Neues zu den Chorproben
Mit der Inzidenz unter 100 darf man in Stufe 1 und Stufe 2 der hessischen Verordnung unter Auflagen wieder singen.
Hinweis für Musik und Gesang
In Stufe 1 sind Chorgesang und Orchesterproben unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2b im Freien zulässig, im beruflichen Kontext unter Wahrung des Arbeitsschutzes auch in Innenräumen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1).
In Stufe 2 sind Chorgesang und Orchesterproben auch für Laien unter den Voraussetzungen der §§ 6b Satz 1 Nr. 3, 1 Abs. 2b in geschlossenen Räumen möglich.
nachzulesen unter Verordnungen und Allgemeinverfügungen | Informationsportal Hessen
Der Vorstand bereitet gerade die Hygienekonzepte dafür vor und die Chorsprecher werden euch Bescheid geben, wann es mit eurer Chorgruppe losgeht. Siehe auch „Unsere Probensituation“.
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